CareLit Fachartikel

Krankheitsbedingte Kündigung - Fehlzeiten - Betriebsratsanhörung - bEM-Verfahren - Gleichstellung mit Schwerbehinderten - Direktionsrecht

N.N. · Behinderung und Recht · 2025 · Heft 2 · S. 45 bis 52

Dokument
325679
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 64
Seiten
45 bis 52
Erschienen: 2025-03-28 08:59:25
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

1. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich gehalten, den Arbeitgeber binnen einer Frist von drei Wochen seit Ausspruch der Kündi gung über einen Sonderkündigungsschutz nach § 168 SGB IX zu unterrichten, ansonsten ist dieser verwirkt.

Schlagworte

ARBEITSPLATZ ARBEITNEHMER ARBEITGEBER PROGNOSE ZEIT ENTWICKLUNG HILFE URTEIL WIEDEREINGLIEDERUNG Arbeit Depression Arbeitsverhältnis Ärzte Arbeitsleistung Bescheinigung Agoraphobie