CareLit Fachartikel
Patientenaufklärung muss mündlich erfolgen
Bethke-Mettendorf , C. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2025 · Heft 3 · S. 30 bis 31
Dokument
325757
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur ärztlichen Aufklärung muss ein Gespräch gehören. Schriftliche Unterlagen können nur als Stütze dienen, etwa zur Wiederholung des Gesagten.
Schlagworte
PATIENT
ARTHROSKOPIE
ENTSCHEIDUNG
RISIKO
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
INDIKATION
INFORMATION
Behandlungsfehler
Allgemeinmedizin
Arthrose
Geburtshilfe
G+G
Gesundheit und Gesellschaft