CareLit Fachartikel
Wir zahlen nach Tarif!
Becker, S. ; Hirschmüller, A-K. · Hebammenforum · 2025 · Heft 4 · S. 50 bis 53
Dokument
325774
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Kliniken suchen händeringend nach Hebammen. Dementsprechend positiv versuchen sie, die Arbeitsbedingungen und Benefits in den Stellenanzeigen zu formulieren. Dabei wird häufig damit geworben, dass das Krankenhaus nach Tarif bezahlt. Was Hebammen dazu wissen sollten, erläutert Prof. in Dr. in Ann-Kathrin Hirschmüller von der Rechtsstelle des DHV.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
AVR
HEBAMME
UNTERNEHMEN
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
AUSBILDUNG
EINGRUPPIERUNG
GRUNDGESETZ
Krankenhaus
Berufsgruppen
Deutschland
Arbeit
Berufe
Hebammenforum