CareLit Fachartikel
Arbeitszeugnis: Welche Noten können Mitarbeitende beanspruchen?
Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Dokument
325844
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Leistung und Verhalten eines Mitarbeitenden im Arbeitszeugnis mit „stets zur Zufriedenheit“ oder „zur vollen Zufriedenheit“ benotet werden, entspricht das regelmäßig einer durchschnittlichen Bewertung
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ZEUGNIS
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
LEISTUNG
ALTENHEIM
ARBEITSRECHT
MECKLENBURG-VORPOMMERN
ARBEITSZEUGNIS
Arbeitsverhältnis
Personalauswahl