CareLit Fachartikel
»Arbeitssicherheit: Pflegende haben ein Recht auf Unterweisung«
Bierther, I. · Altenpflege · 2025 · Heft 4 · S. 16
Dokument
325857
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeberufe bringen ein großes Gefahrenpotenzial mit sich. Um sie zu schützen, sind Arbeitgeber in der Pflicht, sie in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. So sieht es der § 12 des Arbeitssicherheitsgesetzes vor. Was dabei zu beachten ist und was Pflegende darüber wissen sollten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
PFLEGE
SICHERHEIT
STRESS
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
ARBEITSZEIT
AUFNAHME
RECHT
Arbeit
Altenpflege
Technik