CareLit Fachartikel

»Arbeitssicherheit: Pflegende haben ein Recht auf Unterweisung«

Bierther, I. · Altenpflege · 2025 · Heft 4 · S. 16

Dokument
325857
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Bierther, I.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 21
Seiten
16
Erschienen: 2025-04-01 08:25:26
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Pflegeberufe bringen ein großes Gefahrenpotenzial mit sich. Um sie zu schützen, sind Arbeitgeber in der Pflicht, sie in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. So sieht es der § 12 des Arbeitssicherheitsgesetzes vor. Was dabei zu beachten ist und was Pflegende darüber wissen sollten.

Schlagworte

ARBEITGEBER PFLEGE SICHERHEIT STRESS ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ARBEITSZEIT AUFNAHME RECHT Arbeit Altenpflege Technik