CareLit Fachartikel

Arbeitgeber hat Beurteilungsspielraum Durchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis

Sausen, P. · Häusliche Pflege · 2025 · Heft 4 · S. 22 bis 23

Dokument
325896
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 7
Seiten
22 bis 23
Erschienen: 2025-04-01 11:51:26
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken

Schlagworte

ARBEITNEHMER ZEUGNIS ARBEITGEBER HILFE LEISTUNG ARBEITSZEUGNIS BEURTEILUNG PFLEGE JUNGE Arbeitsverhältnis Personalauswahl Arbeitsrecht Gesetz Häusliche Pflege