CareLit Fachartikel
CSRD-Berichterstattung soll reduziert werden EU-Kommission schlägt Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten vor
Berlin, B. · KU-Gesundheitsmanagement · 2025 · Heft 4 · S. 13
Dokument
325912
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Kommission hat Änderungen an der EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen, die die Berichtspflichten reduzieren und aufschieben. 80 Prozent der bisher CSRD-pflichtigen Unternehmen wären danach vom Anwendungsbereich ausgenommen. Größere Kliniken, Krankenhäuser und Komplexträger, wären aktuell von der Regulierung betroffen oder würden es in naher Zukunft sein. Die Berichtspflichten erfordern es, Nachhaltigkeitsaspekte systematisch zu erfassen und offenzulegen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
RECHT
ANPASSUNG
EUROPA
GESETZGEBUNG
RICHTLINIE
ZEIT
Deutschland
Berlin
Aufschub
KU-Gesundheitsmanagement