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CSRD-Berichterstattung soll reduziert werden EU-Kommission schlägt Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten vor

Berlin, B. · KU-Gesundheitsmanagement · 2025 · Heft 4 · S. 13

Dokument
325912
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Berlin, B.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 26
Seiten
13
Erschienen: 2025-04-01 12:14:13
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat Änderungen an der EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen, die die Berichtspflichten reduzieren und aufschieben. 80 Prozent der bisher CSRD-pflichtigen Unternehmen wären danach vom Anwendungsbereich ausgenommen. Größere Kliniken, Krankenhäuser und Komplexträger, wären aktuell von der Regulierung betroffen oder würden es in naher Zukunft sein. Die Berichtspflichten erfordern es, Nachhaltigkeitsaspekte systematisch zu erfassen und offenzulegen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN RECHT ANPASSUNG EUROPA GESETZGEBUNG RICHTLINIE ZEIT Deutschland Berlin Aufschub KU-Gesundheitsmanagement