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Compliance-Verstöße durch unterbliebene Arbeitszeiterfassung? Kein Grund zur Panikmache

Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2025 · Heft 4 · S. 73

Dokument
325936
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU-Gesundheitsmanagement
Autor:innen
Ettwig, V.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 26
Seiten
73
Erschienen: 2025-04-01 12:16:34
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag beleuchtet, ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, inwieweit bereits heute eine allgemeine Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeit besteht. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung des EuGH aufgegriffen und eine Aufzeichnungspflicht bejaht. Dazu hat sie das Arbeitsschutzgesetz bemüht. Nach Auffassung des Autors besteht gleichwohl kein akuter Handlungszwang.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSSCHUTZGESETZ ARBEITSZEIT BUNDESREGIERUNG COMPLIANCE RECHTSPRECHUNG SPD ZEIT Deutschland Berlin Brust Ärzte Auge KU-Gesundheitsmanagement