CareLit Fachartikel
Compliance-Verstöße durch unterbliebene Arbeitszeiterfassung? Kein Grund zur Panikmache
Ettwig, V. · KU-Gesundheitsmanagement · 2025 · Heft 4 · S. 73
Dokument
325936
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag beleuchtet, ausgehend von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, inwieweit bereits heute eine allgemeine Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeit besteht. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung des EuGH aufgegriffen und eine Aufzeichnungspflicht bejaht. Dazu hat sie das Arbeitsschutzgesetz bemüht. Nach Auffassung des Autors besteht gleichwohl kein akuter Handlungszwang.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSSCHUTZGESETZ
ARBEITSZEIT
BUNDESREGIERUNG
COMPLIANCE
RECHTSPRECHUNG
SPD
ZEIT
Deutschland
Berlin
Brust
Ärzte
Auge
KU-Gesundheitsmanagement