CareLit Fachartikel

Zur Anwaltsvergütung in Betreuungssachen beim Regressausschluss wegen Mittellosigkeit – Sparsamkeitsgebot versus anwaltliche Unterstützungspflicht

Dr. Christ, G. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 51 bis 57

Dokument
326062
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Christ, G.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
51 bis 57
Erschienen: 2025-04-07 02:04:53
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das Reformziel der Selbstbestimmung des Betroffenen/Betreuten setzt dessen intensive Unterstützung durch den Betreuer (§ 1821 Abs. 1 S. 2 BGB), 1 aber auch durch alle Beteiligten bereits ab Beginn des Betreuungsverfahrens, voraus. 2 Eine Beteiligung von Anwälten ist in Betreuungssachen jedoch seit jeher die Ausnahme und deren Vergütung auch nach der Reform gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 RVG i. V. m. § 1877 Abs. 3 BGB und § 4 Abs. 2 VBVG eingeschränkt. 3 Hinzu kommt die bei Mittellosigkeit des Betroffenen verstärkte Pflicht zur kostensparenden Amtsführung, die auf den betreuungsrechtlichen Grundsätzen der Ehrenamtlichke…

Schlagworte

BETREUUNG KOSTEN REFORM ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG FIXIERUNG BETREUUNGSRECHT HAMBURG BERATUNG Berlin Krankenhaus Beurteilung Anwälte Gesetz Bevollmächtigter Bundesregierung