Zur Anwaltsvergütung in Betreuungssachen beim Regressausschluss wegen Mittellosigkeit – Sparsamkeitsgebot versus anwaltliche Unterstützungspflicht
Dr. Christ, G. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 51 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Reformziel der Selbstbestimmung des Betroffenen/Betreuten setzt dessen intensive Unterstützung durch den Betreuer (§ 1821 Abs. 1 S. 2 BGB), 1 aber auch durch alle Beteiligten bereits ab Beginn des Betreuungsverfahrens, voraus. 2 Eine Beteiligung von Anwälten ist in Betreuungssachen jedoch seit jeher die Ausnahme und deren Vergütung auch nach der Reform gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 RVG i. V. m. § 1877 Abs. 3 BGB und § 4 Abs. 2 VBVG eingeschränkt. 3 Hinzu kommt die bei Mittellosigkeit des Betroffenen verstärkte Pflicht zur kostensparenden Amtsführung, die auf den betreuungsrechtlichen Grundsätzen der Ehrenamtlichke…