CareLit Fachartikel
11. Zur Zwangsbehandlung
N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 71 bis 74
Dokument
326072
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur dann gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 7 MVollzG LSA zulässig, wenn der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person zu der Maßnahme zu erreichen, erfolglos geblieben ist.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
AUFBEWAHRUNGSFRIST
RECHT
VOLLMACHT
APPROBATION
BEHINDERUNG
GERICHT
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