CareLit Fachartikel

11. Zur Zwangsbehandlung

N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 71 bis 74

Dokument
326072
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
71 bis 74
Erschienen: 2025-04-07 02:04:53
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur dann gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 7 MVollzG LSA zulässig, wenn der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person zu der Maßnahme zu erreichen, erfolglos geblieben ist.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL AUFBEWAHRUNGSFRIST RECHT VOLLMACHT APPROBATION BEHINDERUNG GERICHT Datenbanken Arbeit Berlin BtPrax