CareLit Fachartikel

4. Zur Normenkontrolle

Niedenzu, S. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 62

Dokument
326074
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Niedenzu, S.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
62
Erschienen: 2025-04-07 02:04:53
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 280, 281 FamFG sowie von § 2 Nr. 2 KostO ist unzulässig, wenn das AG die Vorlage nicht hinreichend begründet (§ 80 Abs. 2 S. 1 BVerfGG). Dies ist der Fall, wenn das AG nicht hinreichend darlegt, weshalb es von der Entscheidungserheblichkeit und der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen überzeugt ist. (Leitsatz der Redaktion)

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GERICHT UNTERBRINGUNG STATION GUTACHTEN PSYCHIATRIE BEHINDERUNG BEREITSCHAFTSDIENST BETREUUNGSRECHT Ärzte Geburt Gesetz BtPrax