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7. Zur Vergütung

N.N. · BtPrax · 2025 · Heft 2 · S. 64 bis 65

Dokument
326076
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 34
Seiten
64 bis 65
Erschienen: 2025-04-07 02:04:53
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses stellt eine stationäre Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG aF dar. 2. Es ist nicht generell ausgeschlossen, dass ein zivilrechtlich untergebrachter Betroffener seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 VBVG aF in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses hat. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Aufenthalt erkennbar auf längere Zeit und nicht lediglich auf einen vorübergehenden Verbleib zu Behandlungszwecken ohne nachhaltige soziale Integration angelegt ist, was nur in besonderen Aus…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG EINRICHTUNG ZEIT ENTSCHEIDUNG WOHNFORM BETREUUNG GERICHT GESETZ KRANKENHAUS Psychiatrie BtPrax