CareLit Fachartikel
Verbot der Mitwirkung der Gleich stellungsbeauftragten an Amtshand lungen bei Selbstbetroffenheit
N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 4 · S. 160 bis 166
Dokument
326103
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Bei dem Gebot der Unbefangenheit und Unparteilich keit von Amtsträgern handelt es sich um einen allge meinen Rechtsgrundsatz, der deren Mitwirkung schon an Entscheidungsprozessen auch ohne eine ausdrück liche Normierung jedenfalls dann verbietet, wenn sie selbst unmittelbar von einer Entscheidung betroffen sein können. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie hin sichtlich der Entscheidung oder Maßnahme, auf die sich ihre Mitwirkung bezieht, eine formale Beteiligten stellung etwa als Antragsteller oder Bewerber haben
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
BEWERBUNG
GESETZ
VERLETZUNG
BERLIN
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
Beurteilung
Beratung
Arbeit
Krebs
Die Personalvertretung