CareLit Fachartikel

Verbot der Mitwirkung der Gleich stellungsbeauftragten an Amtshand lungen bei Selbstbetroffenheit

N.N. · Die Personalvertretung · 2025 · Heft 4 · S. 160 bis 166

Dokument
326103
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 25
Seiten
160 bis 166
Erschienen: 2025-04-08 12:46:37
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

. Bei dem Gebot der Unbefangenheit und Unparteilich keit von Amtsträgern handelt es sich um einen allge meinen Rechtsgrundsatz, der deren Mitwirkung schon an Entscheidungsprozessen auch ohne eine ausdrück liche Normierung jedenfalls dann verbietet, wenn sie selbst unmittelbar von einer Entscheidung betroffen sein können. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie hin sichtlich der Entscheidung oder Maßnahme, auf die sich ihre Mitwirkung bezieht, eine formale Beteiligten stellung etwa als Antragsteller oder Bewerber haben

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG VERBOT BEWERBUNG GESETZ VERLETZUNG BERLIN PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT Beurteilung Beratung Arbeit Krebs Die Personalvertretung