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Arbeitgeber hat Beurteilungsspielraum

Sausen, P. · Tagespflege · 2025 · Heft 4 · S. 16 bis 17

Dokument
326377
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Tagespflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 9
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2025-04-15 11:46:11
ISSN
2567-4595
DOI

Zusammenfassung

ARBEITNEHMER HABEN KEINEN ANSPRUCH auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis, sondern nur ein Anspruch auf ein leistungsgerechtes Zeugnis. Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers durch Erteilung eines Zeugnisses, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ZEUGNIS ARBEITGEBER BEURTEILUNG LEISTUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN ARBEITSZEUGNIS ENTSCHEIDUNG MITARBEITER Arbeitsverhältnis Personalauswahl Arbeitsrecht Tagespflege