CareLit Fachartikel
Arbeitgeber hat Beurteilungsspielraum
Sausen, P. · Tagespflege · 2025 · Heft 4 · S. 16 bis 17
Dokument
326377
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ARBEITNEHMER HABEN KEINEN ANSPRUCH auf ein gutes oder sehr gutes Zeugnis, sondern nur ein Anspruch auf ein leistungsgerechtes Zeugnis. Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers durch Erteilung eines Zeugnisses, das nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ZEUGNIS
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
LEISTUNG
MECKLENBURG-VORPOMMERN
ARBEITSZEUGNIS
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
Arbeitsverhältnis
Personalauswahl
Arbeitsrecht
Tagespflege