CareLit Fachartikel

Einrichtungsbezogener Impfnachweis – unbezahlte Freistellung – Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises

N.N. · ErgoMed · 2025 · Heft 2 · S. 36 bis 37

Dokument
326440
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 22
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2025-04-15 02:01:09
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.

Schlagworte

ABMAHNUNG IMPFUNG BLUT ENTSCHEIDUNG TEST ZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSORGUNG Coronavirus Arbeit Infektion Arbeitsleistung ErgoMed