CareLit Fachartikel
Einrichtungsbezogener Impfnachweis – unbezahlte Freistellung – Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises
N.N. · ErgoMed · 2025 · Heft 2 · S. 36 bis 37
Dokument
326440
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.
Schlagworte
ABMAHNUNG
IMPFUNG
BLUT
ENTSCHEIDUNG
TEST
ZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSORGUNG
Coronavirus
Arbeit
Infektion
Arbeitsleistung
ErgoMed