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LAG weist Entgeltklage wegen fehlender besonderer Verantwortung ab Laborleiter ohne „faktische Hauptverantwortung“

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 4 · S. 42 bis 44

Dokument
326471
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2025
Jahrgang 10
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2025-04-23 11:38:22
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Laborleiter tragen häufig die faktische Hauptverantwortung für Sicherheit und Prozesse, obwohl rechtlich die Gesamtverantwortung bei der Unternehmensleitung liegt. Bei Unfällen werden daher oft die Leiter zur Verantwortung gezogen, weil sie näher an den technischen Abläufen sind. In Tariffragen jedoch gilt ihre Verantwortung oft als nicht ausreichend für eine höhere Einstufung.

Schlagworte

URTEIL ORGANISATION AUSBILDUNG LABOR LEITUNG SICHERHEIT STELLENBESCHREIBUNG ARBEITSSCHUTZ BRANDSCHUTZ Dokumentation Arbeitsunfälle Arbeit Arbeitnehmer Technik Sicherheitsingenieur