CareLit Fachartikel
LAG weist Entgeltklage wegen fehlender besonderer Verantwortung ab Laborleiter ohne „faktische Hauptverantwortung“
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 4 · S. 42 bis 44
Dokument
326471
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laborleiter tragen häufig die faktische Hauptverantwortung für Sicherheit und Prozesse, obwohl rechtlich die Gesamtverantwortung bei der Unternehmensleitung liegt. Bei Unfällen werden daher oft die Leiter zur Verantwortung gezogen, weil sie näher an den technischen Abläufen sind. In Tariffragen jedoch gilt ihre Verantwortung oft als nicht ausreichend für eine höhere Einstufung.
Schlagworte
URTEIL
ORGANISATION
AUSBILDUNG
LABOR
LEITUNG
SICHERHEIT
STELLENBESCHREIBUNG
ARBEITSSCHUTZ
BRANDSCHUTZ
Dokumentation
Arbeitsunfälle
Arbeit
Arbeitnehmer
Technik
Sicherheitsingenieur