Rechtsschutz gegen gemäß §275a Abs. 2 SGB V eingeholte MD-Gutachten nach dem KHWG
Dr. Müller, S. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2025 · Heft 2 · S. 57 bis 62
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHWG) wurden neue Qualitätsanforde rungen für Krankenhäuser eingeführt. Der Medizinische Dienst (MD) prüft, ob ein Krankenhaus diese erfüllt - sein Gutachten ist für die Zuweisung von Leistungsgruppen durch die Länder ent scheidend. Doch was passiert, wenn das MD-Gutachten negativ ausfällt? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Krankenhäuser und Länder, sich gegen fehlerhafte oder strittige MD-Gut achten zu wehren? Der Beitrag beleuchtet die Verbindlichkeit, Rechtsnatur und mögliche Rechtsschutzwege gegen solche Gutachten