CareLit Fachartikel
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Sausen, P. · Altenheim · 2025 · Heft 5 · S. 34 bis 35
Dokument
326821
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rückzahlungsklauseln zu Fortbildungskosten sind grundsätzlich zulässig. Eine pauschale Rückzahlungspflicht – unabhängig vom Kündigungsgrund – ist jedoch rechtlich unwirksam.
Schlagworte
ARBEITGEBER
FORTBILDUNG
ALTENHEIM
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
AUSBILDUNG
Arbeitsverhältnis