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Der besondere Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten bzw. eines ihm gleichge stellten Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Teil 3 und Schluss des Beitrags
Schiller, S. · Behinderung und Recht · 2025 · Heft 3 · S. 53 bis 59
Dokument
326840
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
11. Negativattest Im Folgenden sei kurz auf die Sonderkonstellation eines sog. Negativattestes eingegangen: Das Integrationsamt ist berechtigt, bei nur beantragter, aber noch nicht festgestellter Schwerbehinderteneigenschaft bzw. noch nicht anerkannter Gleichstellung des Arbeitnehmers über Anträge des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer be absichtigten Kündigung zu entscheiden. 33
Schlagworte
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
BEHINDERTER
ARBEITNEHMER
DEMENZ
BEHINDERUNG
VERLETZUNG
GRUPPE
HIRNSCHADEN
Arbeitsrecht
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Arbeitsplatz
Boden
Gesetz
Behinderung und Recht