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Der besondere Kündigungsschutz eines Schwerbehinderten bzw. eines ihm gleichge stellten Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Teil 3 und Schluss des Beitrags

Schiller, S. · Behinderung und Recht · 2025 · Heft 3 · S. 53 bis 59

Dokument
326840
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
Schiller, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 64
Seiten
53 bis 59
Erschienen: 2025-05-05 12:19:10
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

11. Negativattest Im Folgenden sei kurz auf die Sonderkonstellation eines sog. Negativattestes eingegangen: Das Integrationsamt ist berechtigt, bei nur beantragter, aber noch nicht festgestellter Schwerbehinderteneigenschaft bzw. noch nicht anerkannter Gleichstellung des Arbeitnehmers über Anträge des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer be absichtigten Kündigung zu entscheiden. 33

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG BEHINDERTER ARBEITNEHMER DEMENZ BEHINDERUNG VERLETZUNG GRUPPE HIRNSCHADEN Arbeitsrecht Arbeit Arbeitsverhältnis Arbeitsplatz Boden Gesetz Behinderung und Recht