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N.N. · ergopraxis · 2020 · Heft 3 · S. 6 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 16. Januar 2020 kam es im Bundestag zu einer Abstimmung, die ganz Deutschland verfolgte: der Organspende-Beschluss. Die Abgeordneten stimmten darüber ab, ob zukünftig die doppelte Widerspruchslösung oder die erweiterte Entscheidungsregelung gelten soll. Ersteres hätte zur Folge, dass zunächst jeder Bürger als Spender in Betracht gezogen würde, wenn er oder seine Angehörigen nach seinem Tod dem nicht widersprächen. Die erweiterte Entscheidungsregelung hingegen würde bedeuten, dass man ausdrücklich zustimmen müsste, um als potenzieller Organspender zu gelten. Dafür sollten alle Bürger mindestens alle zehn Jahre…