CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Dürfen Angestellte eigene Visitenkarten auslegen?
Bossow, K. · ergopraxis · 2019 · Heft 1 · S. 44 bis 44
Dokument
327245
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Ich bin angestellte Therapeutin und habe mir eigene Visitenkarten erstellt, um diese in der Praxis auszulegen. Ist das rechtens?” Therapeutin aus Nordrhein-Westfalen
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Visitenkarten
Eigene
Therapeutin
Angestellte
Praxis
Nordrhein-Westfalen
Auslegen
Erstellt
Auszulegen
Rechtens
Rechtsfrage
Dürfen
ergopraxis