CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Sind Fortbildungen Arbeitszeit?
Bossow, K. · ergopraxis · 2016 · Heft 4 · S. 48 bis 48
Dokument
327355
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Muss man für Fortbildungen, die von betrieblicher Seite eine Pflichtveranstaltung sind, seine Freizeit opfern oder muss einem der Arbeitgeber diese Zeit bezahlen?”Therapeut aus Weinheim
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Krankenversicherung
ergopraxis