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Die Rechtsfrage: Was tun bei Verdacht auf Missbrauch?

Bossow, K. · ergopraxis · 2016 · Heft 1 · S. 48 bis 48

Dokument
327377
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 18
Seiten
48 bis 48
Erschienen: 2016-01-08 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

» Ich vermute, dass ein Therapiekind missbraucht, ein anderes vernachlässigt wird. Wie verhalte ich mich in solchen Fällen richtig – darf ich mich zum Beispiel an das Jugendamt wenden oder muss ich die Schweigepflicht wahren? « Ergotherapeutin aus Bochum

Schlagworte

Gesundheit Pflege Therapiekind Missbraucht Vernachlässigt Jugendamt Schweigepflicht Verdacht Vermute Anderes Verhalte Solchen Fällen Richtig ergopraxis