CareLit Fachartikel
Gemeinsamer Bundesausschuss – Herr über den Heilmittelkatalog
Nowak, A.C. · ergopraxis · 2014 · Heft 9 · S. 9 bis 11
Dokument
327459
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Hüter des Heilmittelkatalogs. Er entscheidet, welche medizinischen Leistungen die Krankenkassen zu finanzieren haben. In die Kritik geriet der G-BA, weil seine Entscheidungen intransparent ablaufen. Ein neues Urteil will für mehr Transparenz sorgen. Zudem sind Änderungen der Heilmittelrichtlinie angekündigt.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Bundesausschuss
Gemeinsame
Entscheidet
Welche
Medizinischen
Leistungen
Krankenkassen
Entscheidungen
Neues
Urteil
Transparenz
Sorgen
ergopraxis