CareLit Fachartikel
Wie ist der Urlaub bei Teilzeit geregelt?
Bossow, K. · ergopraxis · 2014 · Heft 4 · S. 46 bis 46
Dokument
327467
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
» Ich arbeite Teilzeit und vier Tage pro Woche von Montag bis Donnerstag. Für eine volle Urlaubswoche zieht mir meine Chefin fünf Tage ab. Nehme ich Donnerstag einen Tag frei, zieht sie mir auch den Freitag von meinen insgesamt 20 Urlaubstagen ab. Ist das richtig? « Therapeutin aus Berlin
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Berlin
Arbeitnehmer
ergopraxis