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Wie ist der Urlaub bei Teilzeit geregelt?

Bossow, K. · ergopraxis · 2014 · Heft 4 · S. 46 bis 46

Dokument
327467
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
46 bis 46
Erschienen: 2014-03-31 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

» Ich arbeite Teilzeit und vier Tage pro Woche von Montag bis Donnerstag. Für eine volle Urlaubswoche zieht mir meine Chefin fünf Tage ab. Nehme ich Donnerstag einen Tag frei, zieht sie mir auch den Freitag von meinen insgesamt 20 Urlaubstagen ab. Ist das richtig? « Therapeutin aus Berlin

Schlagworte

Gesundheit Pflege Berlin Arbeitnehmer ergopraxis