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Darf mein Chef den Fortbildungszuschuss zurückfordern?

Bossow, K. · ergopraxis · 2013 · Heft 11/12 · S. 45 bis 45

Dokument
327474
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 11/12 / 2013
Jahrgang 18
Seiten
45 bis 45
Erschienen: 2013-11-14 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

» Darf mir mein Arbeitgeber Geld, das ich von ihm für eine Fortbildung bekommen habe, nach einer Kündigung von meinem letzten Gehalt abziehen? Wenn ja, in welchem Rahmen? « Therapeut aus Heidelberg

Schlagworte

Gesundheit Pflege Arbeitgeber Kündigung Fortbildungszuschuss Zurückfordern Fortbildung Bekommen Meinem Letzten Gehalt Abziehen Welchem Rahmen ergopraxis