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Kündigen ohne abzumahnen?

Bossow, K. · ergopraxis · 2013 · Heft 10 · S. 37 bis 37

Dokument
327488
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Bossow, K.
Ausgabe
Heft 10 / 2013
Jahrgang 18
Seiten
37 bis 37
Erschienen: 2013-10-10 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

» Mein Chef möchte meiner Kollegin fristlos kündigen, ohne sie vorher abgemahnt zu haben. Stimmt es, dass eine solche Kündigung bei einer Anzahl von unter fünf Mitarbeitern rechtens ist? « Therapeutin aus Stuttgart

Schlagworte

Gesundheit Pflege Kündigung Kündigen Vorher Mitarbeitern Möchte Meiner Kollegin Fristlos Abgemahnt Stimmt Solche Anzahl ergopraxis