Gesprächsstoff
N.N. · ergopraxis · 2012 · Heft 4 · S. 11 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist ein Unding, wenn eine Kasse das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder einführt und darüber nur die Ärzte informiert - die Therapeuten aber völlig außen vor lässt. So scheint es - wie der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) berichtet - bei der Novitas BKK geschehen zu sein. Ärgerlich für die Therapeuten: Die Kasse weigert sich wohl standhaft, Heilmittelverordnungen zu vergüten, bei denen die Genehmigung aus Unkenntnis vergessen wurde. Nun hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV), deren Mitglied auch der DVE ist, an den Gemeinsamen Bundesaus…