CareLit Fachartikel

Erfassung nosokomialer Infektionen durch Hygienefachkräfte Schweigepflicht der Hygienefachkraft, Befreiung von ärztlicher Schweigepflicht, Offenbarungspflicht des Arztes

Reim, J.-P.; Schickle-Reim, G. · Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 1994 · Heft 1 · S. 130 bis 132

Dokument
32873
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg
Autor:innen
Reim, J.-P.; Schickle-Reim, G.
Ausgabe
Heft 1 / 1994
Jahrgang 16
Seiten
130 bis 132
Erschienen: 1994-10-01 00:00:00
ISSN
0720-3373
DOI

Zusammenfassung

Schutz vor Infektionen im Krankenhaus und Wahrung der Persönlichkeitsrechte infizierter Patienten sind gemeinsame Aufgabe von Krankenhausträgern, Krankenhausmitarbeitern und Patienten. Um die Bedrohung von Patienten durch Keiminfektionen zu verringern, sollen nosokomiale Infektionen durch Hygienefachkräfte erfaßt werden. Dazu bedarf es grundsätzlich der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten, soweit Anonymisierung diese nicht entbehrlich macht. Eine Offenbarungspflicht besteht aufgrund Gesetz und nach Güterabwägung. Die Pflicht zur Mitwirkung an der Erfassung nosokomialer Infektionen kann Krankenhausärzten ar…

Schlagworte

MEDIZINISCHES FACHGEBIET HYGIENE INFEKTIONSKRANKHEIT NOSOKOMIALE INFEKTION RECHTSWESEN RECHT SCHWEIGEPFLICHT Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung Heidelberg