Erfassung nosokomialer Infektionen durch Hygienefachkräfte Schweigepflicht der Hygienefachkraft, Befreiung von ärztlicher Schweigepflicht, Offenbarungspflicht des Arztes
Reim, J.-P.; Schickle-Reim, G. · Krankenhaus-Hygiene + Infektionsverhütung, Heidelberg · 1994 · Heft 1 · S. 130 bis 132
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schutz vor Infektionen im Krankenhaus und Wahrung der Persönlichkeitsrechte infizierter Patienten sind gemeinsame Aufgabe von Krankenhausträgern, Krankenhausmitarbeitern und Patienten. Um die Bedrohung von Patienten durch Keiminfektionen zu verringern, sollen nosokomiale Infektionen durch Hygienefachkräfte erfaßt werden. Dazu bedarf es grundsätzlich der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten, soweit Anonymisierung diese nicht entbehrlich macht. Eine Offenbarungspflicht besteht aufgrund Gesetz und nach Güterabwägung. Die Pflicht zur Mitwirkung an der Erfassung nosokomialer Infektionen kann Krankenhausärzten ar…