Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2026 · Heft 1 · S. 5 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Paderborn (3 Ca 339/24) hatte einen Fall des „Hakenhaltens“ im OP im Rahmen eines Kündigungsschutzsprozesses eines Oberarztes gegen den Klinikträger zu entscheiden. Der OA hatte seinen 16-jährigen Sohn zum Hakenhalten während einer Schulteroperation in den OP mitgenommen. Tatsächlich tackerte der Sohn letztlich das Wundgebiet am Ende der Operation. Im Zuge des Prozesses verteidigte sich der OA mit der Behauptung, dass dies auch in der Vergangenheit der üblichen Praxis bei der Beklagten entspräche. Das Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung und wies die Klage ab. Die Diskussion um die Anwesenh…