Reha - wer erfüllt den hohen Anspruch? In der mobilen Ergotherapie fehlen Therapeuten
Klie, T. · Forum Sozialstation, Rheinbach · 1994 · Heft 11 · S. 17 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Sozialleistungsrecht ist der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege verbindlich niedergelegt und der Vorrang rehabilitativer Leistung vor kompensatorischen pflegerischen Leistungen festgeschrieben. Die Pflegeversicherung verlangt ihrerseits die Ausschöpfung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen vor (oder neben) den Pflegeleistungen. Gleichwohl ist Rehabilitation für ältere Menschen in der Praxis keine Selbstverständlichkeit. In vielen Regionen Deutschlands fehlt es an geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen im stationären Bereich. Entweder ist es fast ausgeschlossen, einen passenden Reha-Platz zu erhalten…