Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2025 · Heft 6 · S. 285 bis 285
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die G-BA-Richtlinie zur Notfallpflege liegt im Entwurf vor und beinhaltet auch personale Anforderungen. Dabei wird die Rolle von Notfallsanitätern sowie der Notfallpflege gestärkt; auch wenn wieder mal von Pflegefachkraft anstatt Pflegefachperson innerhalb der Richtlinie die Rede ist. Doch Operationstechnische Assistenten (OTA) und Anästhesietechnische Assistenten (ATA) bleiben außen vor, obwohl ihre Ausbildung zahlreiche Kompetenzen in Notfallversorgung vermittelt. So beinhaltet die Ausbildung deutlich mehr Stunden im Bereich Notfall als bei vielen anderen Berufsgruppen, ATA und OTA haben u. a. folgendes Wissen…