Hilfsmittel - Wirrwarr um die Verzeichnisse Welche Produktgruppen übernehmen die Pflegekassen?
Mertsch, S. · Forum Sozialstation, Rheinbach · 1994 · Heft 11 · S. 35 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ab April 1995 die Leistungen der Pflegeversicherung erstmals wirksam werden, hat jeder Pflegebedürftige seinem individuellen Bedarf entsprechend, aber unabhängig von der Pflegestufe, Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Eine ärztliche Verordnung ist dazu nicht notwendig. Welche der von den Herstellern angemeldeten Produkte zukünftig in das bestehende Hilfsmittelverzeichnis, in das neue Pflegehilfsmittelverzeichnis oder in beide Listen aufgenommen werden und was daraus folgt - darum wird derzeit noch gerungen. S. Mertsch berichtet über die Schwierigkeiten, vierzig Produktgruppen zuzuordnen.