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Weimer, T. · intensiv · 2024 · Heft 1 · S. 5 bis 5
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten. Hierfür definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Zentrumsregelungen fachbereichsbezogen die besonderen Aufgaben und die damit verbundenen Qualitätsanforderungen – wie Art und Anzahl von Fachabteilungen und Mindestfallzahlen. Am 19.10.2023 hat der G-BA durch Beschluss die Zentrumsregelung für spezielle Aufgaben in der Intensivmedizin erweitert. Kliniken können nun Zuschläge erhalten. Um als Zentrum für Intensivmedizin anerkannt zu werden, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werde…