Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2022 · Heft 5 · S. 231 bis 231
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BSG urteilte, dass auch Krankenhausärzte, die ihre ärztliche Vertretungstätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis erbringen, im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung tätig sind. Es ist eine Gesamtwürdigung maßgeblich, in der insbesondere die Eingliederung in die Arbeitsorganisation in den Blick zu nehmen ist. Denn auch bei eingeschränktem Weisungsrecht kann die Dienstleistung fremdbestimmt sein, wenn sie ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes erhält, in deren Dienst die Arbeit verrichtet wird und sich daher als „funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess“ darstellt. Bei Vertragsgestaltungen, in den…