Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2021 · Heft 6 · S. 283 bis 283
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LG Limburg hat ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro nebst Zinsen und Schadenersatz verurteilt. Ein damals einjähriger Patient sollte über einen Portzugang ein Antibiotikum erhalten. Vor Aufregung verschluckte er sich an einem zuvor gegessenen Stück Apfel und erlitt dadurch schwerste Hirnschäden. Die Kammer war davon überzeugt, dass die Krankenschwester bei der Gabe der Antibiose wusste, dass der Patient kurz zuvor gegessen hatte. Sie hätte daher länger mit der Verabreichung warten müssen, um ein mögliches Verschlucken…