Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2021 · Heft 3 · S. 119 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LG Flensburg nahm in seinem Urteil Stellung zu den Anforderungen an die Darlegung eines haftungsbegründenden Hygienemangels. Der Kläger trug vor, dass aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Auftreten einer Spondylitis auf Hygienemängel zu schließen sei, die zu einer MRSE-Infektion geführt hätten. Der Patient verwies im Übrigen auf Zeitungsartikel, die unspezifisch über angeblich mangelnde Hygiene im Hause der Beklagten berichteten. Das LG lehnte Erleichterungen hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Patienten ab. Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für die Ursäc…