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Weimer, T. · intensiv · 2020 · Heft 3 · S. 119 bis 119

Dokument
329511
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 19
Seiten
119 bis 119
Erschienen: 2020-05-11 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Der BGH urteilte, dass angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden kann, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln. Vielmehr stellt sich sein Handeln insoweit als straflose Beihilfe zum eigenverantwortlichen Suizid des Patienten dar. BGH, Urteil v. 03.07.2019 – 5 StR 132/18 Beraterhinweis: Die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbsttötung erfüllt nicht den Tatbestand eines Tötungsdelikts. Für di…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Aufmerksamkeit Coronavirus Gesetz intensiv