Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2020 · Heft 3 · S. 119 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH urteilte, dass angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden kann, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln. Vielmehr stellt sich sein Handeln insoweit als straflose Beihilfe zum eigenverantwortlichen Suizid des Patienten dar. BGH, Urteil v. 03.07.2019 – 5 StR 132/18 Beraterhinweis: Die eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbsttötung erfüllt nicht den Tatbestand eines Tötungsdelikts. Für di…