Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2019 · Heft 6 · S. 287 bis 287
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BGH urteilte aktuell, dass Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) zu orientieren haben. Dies gelte auch, wenn die Wahrscheinlichkeitsangaben in einem (schriftlichen) Aufklärungsbogen enthalten sind (amtl. Leitsatz). Der Patient litt an einer medialen Gonarthrose und ließ sich endoprothetisch versorgen. In dem Aufklärungsformular heißt es unter anderem, dass es trotz größter Sorgfalt nach de…