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Weimer, T. · intensiv · 2019 · Heft 5 · S. 231 bis 231

Dokument
329558
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2019
Jahrgang 19
Seiten
231 bis 231
Erschienen: 2019-09-05 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Der für die Annahme eines Befunderhebungsfehlers erforderliche Pflichtwidrigkeitsvorwurf kann darin bestehen, dass die medizinisch gebotene Befundung mit einem von Beginn an nur notdürftig reparierten Gerät unternommen wird, auch wenn das Gerät zunächst noch verwertbare Aufzeichnungen liefert. Vorliegend war das CTG-Gerät lediglich mit einem Heftpflaster geflickt worden. BGH, Urteil v. 24.07.2018 – VI ZR 294/17 Praxishinweis: Die Medizinproduktebetreiberverordnung enthält in § 7 Regeln zur Instandhaltung von Medizinprodukten. Danach umfasst diese insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Maßn…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Medizinprodukte Medizingeräte intensiv