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Weimer, T. · intensiv · 2018 · Heft 6 · S. 283 bis 283

Dokument
329576
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 6 / 2018
Jahrgang 19
Seiten
283 bis 283
Erschienen: 2018-11-05 13:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Aufgrund eines groben Behandlungsfehlers wurde ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zugesprochen. Die Ärzte des verklagten Krankenhauses versäumten es, den Patienten als Hochrisikopatienten einzustufen und Präventionsmaßnahmen nach dem Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ anzuordnen. Der Patient erlitt am Gesäß Dekubiti bis 4. Grades und weitere an beiden Fersen, an denen er bis zu seinem Tod über ca. vier Wochen gelitten hatte. Im Fall schätzte die Pflege das Dekubitusrisiko als gering ein, und eine ärztliche Einschätzung des Risikos erfolgte nicht. Es wurden keine für einen Risikopatienten notwend…

Schlagworte

Gesundheit Pflege Ärzte Dokumentation Behandlungsfehler Krankenhaus intensiv