Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2018 · Heft 2 · S. 59 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Einsatz einer Kreuzbandplastik ist eine Instabilität des Knies zu dokumentieren. Die unterbliebene, unvollständige oder nur lückenhafte Dokumentation bildet grundsätzlich jedoch keine eigenständige Anspruchsgrundlage und führt auch nicht unmittelbar zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Primärschaden. Jedoch kann aus der Tatsache einer fehlenden, mangelhaften oder unvollständigen Dokumentation einer aus medizinischen Gründen aufzuzeichnenden Maßnahme bis zum Beweis des Gegenteils durch die Behandlungsseite darauf zu schließ…