Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2018 · Heft 1 · S. 7 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Dresden urteilte, dass vor der Implantation einer Radiuskopfprothese nicht darüber aufzuklären ist, dass die Prothesengröße erst intraoperativ exakt bestimmt werden kann. Auch müssten die Ärzte eines Klinikums nicht darauf hinweisen, dass der Patient eine Spezialklinik für Ellenbogenverletzungen aufsuchen kann. Allein der Umstand, dass die Implantation einer Radiuskopfprothese selten durchgeführt wird, rechtfertige nicht den Schluss, dass es den Behandlern an der ausreichenden Fachkompetenz gefehlt hätte – insbesondere dann nicht, wenn es in Deutschland keine Spezialkliniken für komplexe Ellenbogengelenk…