Einblick
N.N. · intensiv · 2017 · Heft 2 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Errichtungsausschuss der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat mit der Registrierung der künftigen Kammermitglieder begonnen. Die Registrierung ist die Grundlage für die Wahl der ersten Kammerversammlung im Frühjahr 2018. Die Mitgliedschaft ist für Pflegefachpersonen mit einer dreijährigen Ausbildung, z. B. aus der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, gesetzlich verpflichtend. „Registrieren Sie sich jetzt! Lassen Sie uns gemeinsam die Chance zu mehr beruflicher Selbstbestimmung nutzen!“ appelliert Patricia Drube, Vorsitzende des Errichtungsausschusses, an…