Kolummne · Rechtsticker
Günther, H.; Weimer, T. · intensiv · 2015 · Heft 6 · S. 302 bis 303
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kommt Zeit, kommt Rente, kommt Rente, geht Zeit. (Dr. phil. Manfred Hinrich, 1926–2015, deutscher Philosoph) Der „Eiserne Kanzler“, Otto von Bismarck, hat schon im Mai 1889 im deutschen Reichstag ein Gesetz zur Einführung einer Altersrente verabschieden lassen. Demnach mussten alle Arbeitgeber ab dem 16. Lebensjahr einen Rentenversicherungsbeitrag von 1,7 % ihres Lohns abgeben. Schon damals hat die Hälfte dieser Abgaben der jeweilige Arbeitgeber zu leisten gehabt. Im Grunde hat sich daran ja nicht so viel geändert. Nur dass der durchschnittliche Arbeitgeber zu Bismarcks Zeiten etwa 2.000 Mark Jahresverdienst und…