Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2015 · Heft 4 · S. 179 bis 179
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erneut hatte sich das OVG NRW (Beschl. v. 07.04.2014 – 13 A 106/13) in einem Beschluss mit der Frage der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten der Risikoklasse „kritisch B“ auseinanderzusetzen. Es bestätigt seine Rechtsprechung, wonach eine Betriebsschließung nach § 28 MPG rechtens ist in dem Fall, dass eine ordnungsgemäße Aufbereitung nicht erfolgt. Die Anwendung von Medizinprodukten der Gruppe kritisch B (hier: Winkelstücke in einer zahnärztlichen Praxis) stelle eine drohende Gefahr für Patienten, Anwender und Dritte dar, wenn die Medizinprodukte nicht entsprechend den in § 14 S. 1 MPG i.V.m. § 4 Abs.…