Rechtsticker
Weimer, T. · intensiv · 2015 · Heft 1 · S. 7 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht urteilte in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung vom 01.07.2014 (Az.: B 1 KR 15/13), dass ein Krankenhaus keinen Anspruch auf Vergütung erbrachter Leistungen hat, soweit Qualitätssicherungsrichtlinien nicht eingehalten werden. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen ging das Bundessozialgericht davon aus, dass nicht nur ein Abschlag auf die Fallpauschale, sondern ein vollständiger Ausfall der Fallpauschale zu erfolgen hat. BSG, Urt. v. 01.07.2014 – B 1 KR 15/13 Beraterhinweis: Die „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)“ des GBA unterscheidet bei der Versorgung…