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Weimer, T. · intensiv · 2014 · Heft 4 · S. 175 bis 175
Dokument
329815
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arzt, der wegen sexueller Nötigung einer Arzthelferin rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden ist, hat sich – insbesondere, wenn er nach dem Vorfall weiterhin versucht hat, sein Opfer allein in den Praxisräumen anzutreffen – als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs erwiesen. OVG Saarland, Urteil v. 29.05.2013 – 1 A 306/12
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Krankenhaus
intensiv