Trends · Infos · Rechtsticker
N.N. · intensiv · 2013 · Heft 6 · S. 280 bis 281
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit September ist auf einigen Beipackzetteln ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck abgebildet. Es soll helfen, Medikamente zu erkennen, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen. Gekennzeichnet werden so alle ab Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff, biologische Arzneimittel wie Impfstoffe oder aus Plasma gewonnene Arzneimittel und Mittel, für die nach der Zulassung weitere Daten erforderlich sind oder deren Zulassung bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen in Bezug auf ihre sichere und wirksame Anwendung unterliegt. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg: „Das Symbol ist…