Chirurg muss über neuen Operationsbefund aufklären
Schell, W. · intensiv · 2008 · Heft 6 · S. 321 bis 321
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Kölner „Zwitterprozess” hat eine 49-jährige Krankenpflegerin auch in der Berufungsinstanz gegen einen Chirurgen obsiegt, den sie wegen einer über 30 Jahre zurückliegenden Operation auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 100 000 € in Anspruch nimmt. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln wies mit Beschluss vom 03.09.2008 – Az 5 U 51 / 08 – die Berufung des Mediziners gegen das Urteil der Vorinstanz einstimmig zurück, ohne dass es noch zu einer erneuten mündlichen Verhandlung kam, weil das Rechtsmittel des Mediziners keine Aussicht auf Erfolg und die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hab…